Drei kurze Fragen – kostenlos und unverbindlich.

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Schritt 1 von 3: Was ist passiert?

Auf einen Blick

Durchführung
per Video, ohne Termin vor Ort, bundesweit
Format
Einzelcoaching 1:1
Umfang
bis zu 120 Stunden
Kosten
0 € mit AVGS
Wert
bis zu 8.640 €
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Träger
AZAV-zertifizierter Träger
Maßnahmenummer
365/73/24
Start
Sobald Dein Gutschein da ist – meist innerhalb weniger Tage.
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Was wir im Coaching machen

  1. Standortbestimmung und Ziel

    Wir klären, wo Du stehst, was Du kannst und welche Stelle Du als Nächstes wirklich willst.

  2. Lebenslauf und Anschreiben

    Du bekommst Unterlagen, die zu Deinem Ziel passen und beim ersten Lesen überzeugen.

  3. Profil auf LinkedIn und Xing

    Wir bringen Dein Profil so auf Stand, dass Recruiterinnen und Recruiter Dich finden.

  4. Stellensuche und Bewerbungsstrategie

    Wo Du suchst, wie viele Bewerbungen sinnvoll sind und wie Du Deine Eigenbemühungen dokumentierst.

  5. Vorstellungsgespräch üben

    Wir üben typische Fragen per Video und besprechen danach, was gut lief und was nicht.

  6. Gehalt und Vertrag

    Du gehst mit einer klaren Gehaltsvorstellung ins Gespräch und weißt, worauf Du im Vertrag achtest.

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So bekommst Du den Gutschein

  1. Kurz per WhatsApp prüfen lassen

    Wir schauen gemeinsam, ob ein AVGS-Coaching in Deiner Situation sinnvoll ist.

    Kostenlos prüfen lassen
  2. Wir bereiten Dich auf das Gespräch mit Deiner Vermittlungsfachkraft vor

    Per WhatsApp, passend zu Deiner Situation. Mit der Maßnahmenummer 365/73/24.

  3. AVGS erhalten, Coaching startet

    Achte darauf, dass auf dem Gutschein Einzelcoaching steht. Du reichst ihn bei uns ein, wir vereinbaren den ersten Termin.

Der AVGS ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Wir sagen Dir per WhatsApp ehrlich, ob es in Deiner Situation Sinn hat.

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Für wen

  • Du hast die Kündigung bekommen oder bist schon arbeitslos.
  • Du bist bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder nach einer Kündigung arbeitsuchend gemeldet.
  • Du willst zurück in eine Anstellung.

Bekommst Du Leistungen vom Jobcenter und hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, gelten andere Wege.

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Häufige Fragen

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit (§ 45 SGB III). Damit bezahlt sie Dir eine zugelassene Maßnahme, zum Beispiel ein Bewerbungscoaching. Den Anbieter suchst Du Dir selbst aus.

Muss ich schon arbeitslos sein?

Nein. Auch wer gekündigt ist und sich arbeitsuchend gemeldet hat, kann einen AVGS bekommen. Du kannst also schon in der Kündigungsfrist starten.

Was, wenn meine Vermittlungsfachkraft ablehnt?

Der AVGS ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Schreib uns trotzdem – wir sagen Dir per WhatsApp, was Du in Deinem Fall tun kannst.

Geht das komplett online?

Ja. Das Coaching läuft komplett per Video, bundesweit, ohne Termin vor Ort.

Was kostet es mich wirklich?

Nichts. Die Agentur für Arbeit bezahlt das Coaching über den Gutschein. Es gibt keine versteckten Kosten.

Wie lange dauert das Coaching?

Bis zu 120 Stunden, in Teilzeit. Wie viele Stunden es bei Dir sind, steht auf Deinem Gutschein.

Drei kurze Fragen – in einer Minute erledigt.

Kostenlos prüfen lassenDer AVGS ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.
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